RatsTV.com schützt die Persönlichkeitsrechte der Sitzungsteilnehmer, die nicht in Wort und Bild im Live-Stream oder in einer Aufzeichnung zu sehen sein möchten und diesem explizit widersprechen. Dies ist zulässig, denn auch als Abgeordnete oder Abgeordneter in der Politik besitzt man grundsätzlich das Recht am eigenen Wort und Bild.
Möchte eine teilnehmende Person einer Sitzung nicht im Stream gezeigt werden, wird bei jedem Wortbeitrag an dessen Stelle eine Tafel eingeblendet, die die Zuschauer auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hinweist. Somit ist die Person in der Übertragung weder zu hören, noch zu sehen.
Macht die Übertragung bei Ausblendung von Beiträgen für die Zuschauenden noch Sinn?
In vielen Städten, die sich für die Übertragung der Sitzungen entschieden haben, führt eine solche Entscheidung oft zu Diskussionen über die Sinnhaftigkeit des Streamings, für die Zuschauer der Gesamtkontext nicht mehr verfolgbar ist. Um Persönlichkeitsrechte von Mandatsträger und Transparenz für die Öffentlichkeit nicht gegeneinander auszuspielen, empfiehlt es sich, wenn der oder die Vorsitzende einer Versammlung im Anschluss an einen Wortbeitrag die wesentlichen Inhalte für die Zuschauer im Stream kurz zusammenfasst.














