Persönlichkeitsrechte der Besucher

Bei der Übertragung von politischen Sitzungen müssen die Persönlichkeitsrechte von Zuschauenden, die die Sitzung vor Ort besuchen, explizit beachtet werden. RatsTV.com vermeidet daher jegliche Form von Großaufnahmen, die auch den Zuschauerraum erfassen. Sitzen Zuschauende unmittelbar hinter den Sitzungsteilnehmenden, gibt es überhaupt keine Totalaufnahmen aus dem Plenum, die Redenden werden ausschließlich in Großaufnahme gezeigt.

Was passiert, wenn Besucher Fragen stellen?

Zu beachten ist jedoch der Fall, wenn aus dem Zuschauerkreis eine Frage gestellt wird. In diesem Fall muss die Person zunächst durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass die Sitzung live gestreamed oder aufgezeichnet wird und nach dem Einverständnis zur Übertragung fragen. Lehnt die Person dies ab, darf ihr Wortbeitrag auch nicht gesendet werden. In diesem Fall wird in die Übertragung eine Tafel eingeblendet. Es empfiehlt sich, vor der Beantwortung die Frage durch den oder die Sitzungsvorsitzende zu wiederholen, so dass sich der Kontext für die Zuschauenden an den Bildschirmen erschließt.