„Was passiert, wenn jemand meine Wortmeldung aus dem Zusammenhang reißt und anschließend einen kurzen Ausschnitt bei Facebook, Instagram oder TikTok veröffentlicht?“
Wer mit Kommunalpolitikern über die Rats-Livestreams im Internet spricht, begegnet der Sorge vor Social Media Missbrauch immer wieder. Und zunächst einmal ist sie nachvollziehbar. Was einmal im Internet steht, kann kopiert, kommentiert und weiterverbreitet werden.
Aber wie groß ist dieses Risiko tatsächlich? Und rechtfertigt es den Verzicht auf einen Livestream?
Ein Blick auf die Erfahrungen deutscher Kommunen spricht eher dagegen. Sechs Argumente, warum die Angst vor Social Media kein überzeugender Grund sein sollte, kommunalpolitische Sitzungen der digitalen Öffentlichkeit vorzuenthalten.
Die Sorge ist groß – die dokumentierten Fälle sind erstaunlich selten
Das befürchtete Szenario lässt sich leicht ausmalen: Ein Ratsmitglied spricht fünf Minuten zu einem komplizierten Thema. Jemand schneidet daraus 20 Sekunden heraus, versieht den Clip mit einer zugespitzten Überschrift und verbreitet ihn über soziale Netzwerke.
Doch wie häufig passiert das tatsächlich?
Eine interessante Antwort darauf liefert eine Recherche des unabhängigen Eschweiler Magazins Filmpost aus dem Jahr 2022. Die Redaktion fragte bei insgesamt 23 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen nach ihren Erfahrungen mit Rats-TV.
Das Ergebnis ist bemerkenswert: Keine der befragten Städte berichtete von negativen Erfahrungen, bei denen Ratsmitglieder infolge der Übertragungen verunglimpft worden seien.
Zur Recherche der Eschweiler Filmpost
Auch die Stadt Eschweiler selbst beschäftigte sich intensiv mit der Frage. Im Zuge der dortigen Rats-TV-Debatte wurden 18 nordrhein-westfälische Kommunen mit bestehenden Angeboten befragt. Dabei ging es ausdrücklich auch um mögliche „Verunglimpfungen in sozialen Medien“.
Die Befürchtung war also durchaus bekannt und wurde gezielt untersucht.
Zur Ratsvorlage der Stadt Eschweiler
Unsere eigene Recherche nach dokumentierten Fällen zeichnet ein ähnliches Bild. Ganz ohne Konflikte ist Rats-TV allerdings nicht geblieben. Zwei Beispiele zeigen zugleich, warum es sich lohnt, genauer hinzusehen.
Bad Bevensen: Beleidigungen nach einer Ratssitzung
Einen tatsächlich dokumentierten negativen Vorfall gab es in Bad Bevensen.
2019 berichtete die Allgemeine Zeitung darüber, dass ein Redner einer übertragenen Ratssitzung anschließend im Internet beleidigt worden war. Unter anderem wurde das wiederholte Räuspern eines Ratsmitglieds von einem Ratskollegen in einem geschlossenen Internetforum zum Gegenstand abfälliger Kommentare. Der Verfasser entschuldigte sich später.
Zum Bericht der Allgemeinen Zeitung
Damit gibt es einen realen Fall, bei dem eine Ratsübertragung eine unerfreuliche Reaktion im Internet nach sich zog. Allerdings handelt es sich gerade nicht um das häufig befürchtete Szenario eines manipulativ zusammengeschnittenen Videos. Eine öffentlich gehaltene und übertragene Wortmeldung wurde zum Anlass für persönliche Kommentare genommen.
Noch interessanter ist, was anschließend geschah: Das Ratsstreaming wurde deshalb nicht eingestellt. Bad Bevensen überträgt seine kommunalpolitischen Sitzungen weiterhin. Auch die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf setzt heute konsequent auf die Übertragung ihrer Sitzungen und Ausschüsse.
Der Vorfall zeigt also, dass unangenehme Reaktionen möglich sind. Er zeigt aber ebenso, dass eine Kommune deswegen nicht zwangsläufig ihre digitale Öffentlichkeit infrage stellen muss.
Gladbeck: Ausschnitte aus dem Rats-TV werden tatsächlich weiterverwendet
Einen weiteren Fall von unerwünschter Verwendung gab es zu Beginn dieses Jahres in Gladbeck.
Dort verwendete die Wählergruppe „Bürger in Gladbeck“ 2026 kurze Ausschnitte aus zwei aufgezeichneten Ratssitzungen für ein eigenes Video. Die Stadt Gladbeck verlangte daraufhin die Löschung.
Zum Bericht der Neuen Gladbecker Zeitung
Damit ist zumindest eines belegt: Wer Rats-TV anbietet, muss grundsätzlich damit rechnen, dass jemand Ausschnitte aus einer Übertragung herausnimmt und für eigene politische Kommunikation verwendet.
Der entscheidende Punkt ist jedoch ein anderer. Aus der Berichterstattung lässt sich nicht ableiten, dass die verwendeten Aussagen durch den Schnitt sinnentstellend wiedergegeben wurden. Die Wählergruppe erklärte vielmehr, mit den Ausschnitten den Verlauf einer politischen Anfrage dokumentieren zu wollen. Der Konflikt drehte sich vor allem darum, ob städtisches Videomaterial für ein eigenes politisches Video verwendet werden durfte.
Gladbeck ist damit ein Beispiel für die Weiterverwendung von Rats-TV-Aufnahmen – aber kein belastbarer Beleg für die häufig befürchtete Manipulation einer politischen Aussage durch einen sinnentstellenden Zusammenschnitt.
Zwischen Befürchtung und tatsächlicher Erfahrung
Beide Fälle sollte man nicht kleinreden. Sie zeigen, dass mit der digitalen Öffentlichkeit auch unerwünschte Reaktionen und Konflikte entstehen können.
Sie zeigen bislang aber etwas anderes als das Szenario, das in Diskussionen über Rats-TV häufig im Mittelpunkt steht.
In Bad Bevensen kam es zu persönlichen Verunglimpfungen, aber nicht zu einer Manipulation des Videomaterials – und das Streaming wurde fortgesetzt. In Gladbeck wurden Ausschnitte tatsächlich für politische Kommunikation weiterverwendet, eine sinnentstellende Manipulation lässt sich jedoch nicht belegen.
Einen belastbar dokumentierten Fall, bei dem ein aus einer deutschen Ratssitzung stammender Videoausschnitt gezielt sinnentstellend zusammengeschnitten wurde und dies zu einem erheblichen kommunalpolitischen Problem oder sogar zur Einstellung des Rats-TV führte, konnten wir trotz gezielter Recherche bislang nicht finden.
Das bedeutet nicht, dass ein solcher Fall unmöglich ist. Es spricht aber einiges dafür, dass bei der Sorge vor Social Media Missbrauch die gefühlte Wahrscheinlichkeit erheblich größer ist als die bislang dokumentierte.
Was passiert, wenn einzelne Sitzungsteilnehmer dennoch einer Übertragung nicht zustimmen möchten?
Grundsätzlich besitzen politische Mandatsträger und Mitarbeitende der Verwaltung natürlich das Recht am eigenen Wort und Bild. Sollten einzelne Personen einer Übertragung nicht zustimmen, ist dies kein Hinderungsgrund für ein Livestreaming von Ratssitzungen. RatsTV.com verfügt über Mechanismen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten der Sitzungsteilnehmenden und unterbricht die Übertragung bei Beiträgen von Personen ohne Zustimmung durch Einblendung einer Informationstafel.
